{"id":40376,"date":"2024-01-06T10:32:12","date_gmt":"2024-01-06T09:32:12","guid":{"rendered":"https:\/\/ankegroener.de\/blog\/?p=40376"},"modified":"2024-01-06T10:33:37","modified_gmt":"2024-01-06T09:33:37","slug":"5-januar-2024","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ankegroener.de\/blog\/?p=40376","title":{"rendered":"5. Januar 2024"},"content":{"rendered":"<p>Das erste Mal die neue Jahreszahl geschrieben, muss die 4 noch \u00fcben, vorne im ersten ausgelesenen Buch des Jahres, \u201e<a href=\"https:\/\/www.perlentaucher.de\/buch\/anne-rabe\/die-moeglichkeit-von-glueck.html\">Die M\u00f6glichkeit von Gl\u00fcck<\/a>\u201c von Anne Rabe. Gro\u00dfe Empfehlung; hat mir in seiner Mischung aus Roman, Essay und Dokumentation sehr gefallen.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"https:\/\/ankegroener.de\/blog\/..\/Bilder\/IMG_4330.jpg\" alt=\"\" width=\"500\" height=\"477\" class=\"alignnone size-full wp-image-40381\" \/><\/p>\n<p>Im Buch geht es zun\u00e4chst um die eigene (fiktive?) Familiengeschichte, dann weitet sich der Blick aber auf die NS-Zeit, die der DDR und die der Wiedervereinigung, welche Wunden und Narben ein bis drei Generationen mit sich herumtragen und wie sie damit umgehen.<\/p>\n<p>Dazu passt der Text von <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Max_Czollek\">Max Czollek<\/a> gut, der sich mit dem \u201eVers\u00f6hnungstheater\u201c von Bundesrepublik und DDR besch\u00e4ftigt: \u201e<a href=\"https:\/\/www.boell.de\/de\/2023\/12\/20\/deutsche-erinnerungskultur-vom-ausbleiben-der-selbstkritik\">Deutsche Erinnerungskultur. Vom Ausbleiben der Selbstkritik<\/a>\u201c. (Via @teresabuecker@social.dev-wiki.de)<\/p>\n<blockquote><p>\u201eDie zweite Einsicht \u00fcber die Grenzen der Erinnerungskultur wuchs \u00fcber den Sommer 2023, als die Alternative f\u00fcr Deutschland (AfD), die ein v\u00f6lkisches Weltbild vertritt und vom Verfassungsschutz in mehreren Bundesl\u00e4ndern als gesichert Rechtsextrem eingestuft wird, sich bei deutschlandweiten Wahlumfragen bei \u00fcber zwanzig Prozent Zustimmung festsetzte. Es w\u00e4re zu erwarten gewesen, dass diese Situation zu einer Infragestellung der deutschen Erz\u00e4hlung von der eigenen Aufarbeitung gef\u00fchrt h\u00e4tte \u2013 ob nun der westdeutschen Vorstellung von einer b\u00fcrgerlichen Mitte als Garant f\u00fcr die plurale Demokratie oder der ostdeutschen Erz\u00e4hlung vom Antifaschismus als ideologische Verk\u00f6rperung eines Nie Wieder. Diese Krise des durch der erinnerungskulturellen Selbstbilder blieb weitgehend aus. Auf die Spitze brachte es Markus S\u00f6der, der gerade noch seinen Vizechef Hubert Aiwanger f\u00fcr sein antisemitischen Flugblatt entschuldigt hatte und wenige Wochen darauf der j\u00fcdischen Gemeinschaft in der J\u00fcdischen Allgemeinen Zeitung mit gro\u00dfer Anzeige zum Neujahrsfest Rosh Hashana gratulierte. Dieses Fehlen jeglicher Selbstkritik verweist auf die Grenzen der deutschen Erinnerungskultur. Es unterstreicht auch eine ihrer zentralen Funktionsweisen: dass sie aktuell weitgehend unabh\u00e4ngig von der Realit\u00e4t stattfindet, die sie umgibt.<\/p>\n<p>Und das ist keine neue Entwicklung, sondern war eigentlich schon immer so.\u201c<\/p><\/blockquote>\n<p>In diesem Zusammenhang ein Beitrag von Thomas Stadler, der das Nicht-Verbot der NPD mit der heutigen Situation vergleicht: \u201e<a href=\"https:\/\/www.internet-law.de\/2024\/01\/afd-verbotsantrag-jetzt.html\">AFD-Verbotsantrag jetzt?<\/a>\u201c<\/p>\n<blockquote><p>\u201eF\u00fcr die Frage, wann eine Partei die Voraussetzungen von Art. 21 Abs. 2 GG erf\u00fcllt, muss man sich zun\u00e4chst damit besch\u00e4ftigen, was das BVerfG \u00fcberhaupt unter dem Begriff der freiheitlich demokratischen Grundordnung versteht. Das Bundesverfassungsgericht meint damit nicht das gesamte Grundgesetz, sondern vielmehr nur zentrale Grundprinzipien, die f\u00fcr den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. <\/p>\n<p>Das ist in erster Linie die W\u00fcrde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenw\u00fcrde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualit\u00e4t, Identit\u00e4t und Integrit\u00e4t sowie die elementare Rechtsgleichheit.<\/p>\n<p>Au\u00dferdem betrachtet das Gericht das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip als elementar. Die Menschenw\u00fcrde als zentraler und elementarer Wert unserer Verfassung, weist auch den Weg zur verfassungsrechtlichen Bewertung der AfD. [&#8230;]<\/p>\n<p>Ob die Stellung eines Verbotsantrags politisch klug ist, kann man sicherlich diskutieren. Denn das Verfahren wird Jahre dauern und die AfD wird diese Phase nutzen, um sich noch st\u00e4rker als Opfer eines Systems der \u201eAltparteien\u201c zu inszenieren, die nur einen unliebsamen Kontrahenten loswerden wollen. Der Ansatz, man m\u00fcsste die AfD ausschlie\u00dflich politisch bek\u00e4mpfen, hat daher sicherlich seine Berechtigung.<\/p>\n<p>Andererseits stellt sich die Frage, ob uns die Verfassung nicht sogar den Auftrag erteilt, ihre Feinde mit denjenigen juristischen Mitteln zu bek\u00e4mpfen, die sie selbst bereitstellt.\u201c<\/p><\/blockquote>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das erste Mal die neue Jahreszahl geschrieben, muss die 4 noch \u00fcben, vorne im ersten ausgelesenen Buch des Jahres, \u201eDie M\u00f6glichkeit von Gl\u00fcck\u201c von Anne Rabe. Gro\u00dfe Empfehlung; hat mir in seiner Mischung aus Roman, Essay und Dokumentation sehr gefallen. Im Buch geht es zun\u00e4chst um die eigene (fiktive?) 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